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   KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13 Vollz   

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https://dejure.org/2013,32406
KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13 Vollz (https://dejure.org/2013,32406)
KG, Entscheidung vom 04.09.2013 - 2 Ws 422/13 Vollz (https://dejure.org/2013,32406)
KG, Entscheidung vom 04. September 2013 - 2 Ws 422/13 Vollz (https://dejure.org/2013,32406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 2 StVollzG, § 35 StVollzG
    Strafvollzug: Versagungsgrund der Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei Ausführungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Versagungsgrunds der Fluchtgefahr oder Missbrauchsgefahr für Ausführungen aus wichtigem Anlass

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendbarkeit des Versagungsgrundes der Flucht- oder Missbrauchsgefahr für Urlaub und Ausgänge auch auf Ausführungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 351
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 10.05.1984 - 3 Ws 237/84

    Ausführung; Strafgefangener; Allgemeine psychische Verfassung;

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13
    In jedem Fall aber muss es sich um konkrete einzelne Angelegenheiten handeln, deren Wahrnehmung oder Besorgung nur dadurch möglich ist, dass der Gefangene zu einem bestimmten Zeitpunkt die Anstalt verlässt (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ 1984, 477; Senat a.a.O.; Calliess/Müller-Dietz a.a.O.; Arloth a.a.O.; Köhne/Lesting a.a.O.).

    Denn lediglich § 35 Abs. 1 StVollzG, in dem Urlaub und Ausgang aus wichtigem Anlass geregelt sind, enthält eine Verweisung auf § 11 Abs. 2 StVollzG; dagegen sieht § 35 Abs. 3 StVollzG ausdrücklich vor, dass der Anstaltsleiter eine Ausführung aus wichtigem Anlass nach pflichtgemäßem Ermessen gestatten kann, wenn Ausgang oder Urlaub aus den in § 11 Abs. 2 StVollzG genannten Gründen nicht gewährt werden kann (vgl. Senat NStZ 1983, 432; Arloth a.a.O.; vgl. ferner OLG Frankfurt am Main NStZ 1984, 477).

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13
    d) Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13
    d) Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13
    d) Von einer weiteren Begründung sieht der Senat in dieser nach § 119 Abs. 5 StVollzG in der Fachgerichtsbarkeit unanfechtbaren Entscheidung gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG ab (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; BVerfG StraFo 2007, 463).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10

    Strafvollzug: Beschaffung steuerlicher Unterlagen als wichtiger Grund für die

    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13
    Insoweit ist obergerichtlich entschieden, dass von dem unbestimmten Rechtsbegriff "wichtiger Anlass" (§ 35 Abs. 1 Satz 1 StVollzG) - dessen Anwendung der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 Ws 103/10 - BeckRS 2010, 16778 = NStZ-RR 2010, 325 Ls; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 35 Rdn. 2; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 35 Rdn. 1; Köhne/Lesting in AK-StVollzG 6. Aufl., § 35 Rdn. 3) - solche familiären, beruflichen oder sonstigen Ereignisse erfasst werden, die in besonderer Weise die Privatsphäre des Gefangenen berühren oder von besonderer Bedeutung für seine Resozialisierung sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. September 2011 - 2 Ws 385/11 Vollz - und 5. November 2009 - 2 Ws 502/09 Vollz -, jeweils mit weit. Nachweisen).
  • KG, 14.03.1983 - 5 Ws 80/83
    Auszug aus KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13
    Denn lediglich § 35 Abs. 1 StVollzG, in dem Urlaub und Ausgang aus wichtigem Anlass geregelt sind, enthält eine Verweisung auf § 11 Abs. 2 StVollzG; dagegen sieht § 35 Abs. 3 StVollzG ausdrücklich vor, dass der Anstaltsleiter eine Ausführung aus wichtigem Anlass nach pflichtgemäßem Ermessen gestatten kann, wenn Ausgang oder Urlaub aus den in § 11 Abs. 2 StVollzG genannten Gründen nicht gewährt werden kann (vgl. Senat NStZ 1983, 432; Arloth a.a.O.; vgl. ferner OLG Frankfurt am Main NStZ 1984, 477).
  • KG, 23.02.2017 - 5 Ws 245/16

    Neuregelung der Ausführung von Strafgefangenen durch Berliner Landesrecht

    Es ist danach bereits entschieden, dass von dem unbestimmten Rechtsbegriff des wichtigen Anlasses, dessen Anwendung der uneingeschränkten rechtlichen Nachprüfung unterliegt (ständige Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 4. September 2014 - 2 Ws 422/13 Vollz -, juris Rdnr. 4 m. w. Nachw.), jedenfalls bei langjährig Inhaftierten auch der Zweck der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit und der aktiven Gegenwirkung gegen die schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges erfasst wird (ständige Rspr. BVerfG, z. B. Beschluss vom 4. Mai 2015 a. a. O. m. zahlr. Nachw.).
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